Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Devolutionsantrag
•Mit Eingehen des Devolutionsantrages bei der Oberbehörde geht die Zuständigkeit zur Entscheidung über das Rechtsmittel auf die Oberbehörde über - (§ 73 Abs. 1 AVG), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)
( bis 0271 u. a.)