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EuGH: Mehrwertsteuer
• Mehrwertsteuer: staatliche Zuwendung für die Verringerung der Kartoffelerzeugung nicht steuerbar (Art. 6 Abs. 1 und 11 Teil A Abs. 1 lit a der 6. MWSt-RL)
Urteilstenor des EuGH: „Die Artikel 6 Absatz 1 und 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie ... sind dahin auszulegen, daß die von einem Landwirt im Rahmen einer nationalen Entschädigungsregelung eingegangene Verpflichtung, mindestens 20% der von ihm angebauten Kartoffeln nicht zu ernten, keine Dienstleistung im Sinne der Richtlinie ... ist. Die zu diesem Zweck gezahlte Zuwendung unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer."
( Landboden-Agrardienste GmbH & Co. KG, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Finanzgericht des Landes Brandenburg)
Anmerkung: Die Fragen des deutschen Finanzgerichts stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits darüber, ob eine für die Einschränkung der Kartoffelproduktion gezahlte nationale Zuwendung der Umsatzsteuer unterliegt.