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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 24

EuGH: Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer: staatliche Zuwendung für die Verringerung der Kartoffelerzeugung nicht steuerbar (Art. 6 Abs. 1 und 11 Teil A Abs. 1 lit a der 6. MWSt-RL)

Urteilstenor des EuGH: „Die Artikel 6 Absatz 1 und 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie ... sind dahin auszulegen, daß die von einem Landwirt im Rahmen einer nationalen Entschädigungsregelung eingegangene Verpflichtung, mindestens 20% der von ihm angebauten Kartoffeln nicht zu ernten, keine Dienstleistung im Sinne der Richtlinie ... ist. Die zu diesem Zweck gezahlte Zuwendung unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer."

( Landboden-Agrardienste GmbH & Co. KG, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Finanzgericht des Landes Brandenburg)

Anmerkung: Die Fragen des deutschen Finanzgerichts stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits darüber, ob eine für die Einschränkung der Kartoffelproduktion gezahlte nationale Zuwendung der Umsatzsteuer unterliegt.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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