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Umsatzsteuer - Keine Vorsteuerberichtigung bei Vorbehaltsfruchtgenuß
Keine Vorsteuerberichtigung bei Vorbehaltsfruchtgenuß (§ 12 Abs. 10 UStG)
Bei einem Vorbehaltsfruchtgenuß wird zwar das Eigentum übertragen, aber infolge unveränderter Verwendung des Mietobjektes zur Einkunftserzielung wird das Grundstück noch nicht geliefert. Damit hat keine Vorsteuerberichtigung zu erfolgen (BFH , V R 66/96 in BB 1998, 251).