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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 21

Lustbarkeitsabgabe Linz

Für die Vorführung von Videofilmen in Kabinen ist in Linz Lustbarkeitsabgabe zu zahlen - (§ 2 Lustbarkeitsabgabeordnung der Stadt Linz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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