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Einkommensteuer - Renovierung vor Selbstnutzung durch Eigentümer
Renovierung vor Selbstnutzung durch Eigentümer (§ 28 EStG)
Bloße Schönheitsreparaturen, die bei einem Mieterwechsel erfolgen, sind dann nicht als Werbungskosten absetzbar, wenn der Eigentümer im Anschluß daran die Wohnung selbst nutzt. Unentschieden bleibt die Frage, wie größere Reparaturen zu behandeln sind, die die Mieter verursacht haben (BFH , IX R 70/95 in BB 1998, 142 und Artikel dazu in BB 1998, 136 ff.).