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SWK 9, 20. März 1998, Seite 005

Einkommensteuer - Notwendiges Betriebsvermögen

Aktuelle Kurzinformationen

RECHTSPRECHUNG - ERLEDIGUNGEN - ARTIKELSCHAU

EINKOMMENSTEUER

Notwendiges Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG)

Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens sind solche, die ihrem Wesen nach einem Betrieb objektiv zu dienen bestimmt sind und tatsächlich betrieblich genutzt werden. Dies ist nicht der Fall bei ausländischen Wertpapieren. Für die Zuordnung waren nur steuerliche Gesichtspunkte ausschlaggebend. Selbst bei einer Unterkapitalisierung gehören ausländische Wertpapiere nicht zum notwendigen Betriebsvermögen ().

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