Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer - Notwendiges Betriebsvermögen
Aktuelle Kurzinformationen
RECHTSPRECHUNG - ERLEDIGUNGEN - ARTIKELSCHAU
EINKOMMENSTEUER
Notwendiges Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG)
Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens sind solche, die ihrem Wesen nach einem Betrieb objektiv zu dienen bestimmt sind und tatsächlich betrieblich genutzt werden. Dies ist nicht der Fall bei ausländischen Wertpapieren. Für die Zuordnung waren nur steuerliche Gesichtspunkte ausschlaggebend. Selbst bei einer Unterkapitalisierung gehören ausländische Wertpapiere nicht zum notwendigen Betriebsvermögen ().