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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 21

Parkometergesetz Wien

Der Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges kann wegen Verletzung des Wiener Parkometergesetzes bestraft werden, wenn er im Antwortschreiben auf ein Ersuchen des Magistrats die Person, der er das Fahrzeug überlassen hatte, nicht klar bezeichnet - (§ 1a Wiener Parkometergesetz), (Abweisung)

(, 0461, 96/17/0005)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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