Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Parkometergesetz Wien
•Der Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges kann wegen Verletzung des Wiener Parkometergesetzes bestraft werden, wenn er im Antwortschreiben auf ein Ersuchen des Magistrats die Person, der er das Fahrzeug überlassen hatte, nicht klar bezeichnet - (§ 1a Wiener Parkometergesetz), (Abweisung)
(, 0461, 96/17/0005)