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SWK 9, 20. März 1998, Seite 006

Einkommensteuer - Betriebsaufgabe

Betriebsaufgabe (§ 24 EStG)

Eine Betriebsaufgabe liegt nur dann vor, wenn mit Einstellung der gewerblichen Tätigkeit aus den äußeren Umständen eindeutig ersichtlich ist, daß der Betrieb endgültig aufgegeben werden soll, oder wenn der Unternehmer eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgibt (BFH , VIII R 11/95 in BB 1998, 408).

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