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Wasserzins und Kanalbenützungsgebühr
•Wenn eine Vorschreibung von Wasserzins und Kanalbenützungsgebühr für einen Hotelbetrieb rechtskräftig ist, ist eine neuerliche Abgabenfestsetzung - auf einen Teilbereich des Hotels bezogen - wegen entschiedener Sache unzulässig - (Wasserleitungsgebührenordnung der Gemeinde S.), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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