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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 22

Wasseranschlußgebühr Vbg.

Die Vorarlberger Wasseranschlußgebühr für ein Appartementhaus ist vorzuschreiben, wenn in einem Fremdenverkehrsort die Mehrheit der Wohnungseigentümer des Hauses die Wohnungen nur als Zweitwohnung benützt - (§ 5 Abs. 1 lit. A Vorarlberger Wasserleitungsordnung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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