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SWK 9, 20. März 1998, Seite 022

Wasseranschlußgebühr Vbg.

Die Vorarlberger Wasseranschlußgebühr für ein Appartementhaus ist vorzuschreiben, wenn in einem Fremdenverkehrsort die Mehrheit der Wohnungseigentümer des Hauses die Wohnungen nur als Zweitwohnung benützt - (§ 5 Abs. 1 lit. A Vorarlberger Wasserleitungsordnung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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