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SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite 103

Verfahren: Mängelbehebungsfrist

Einem Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist kommt keine hemmende Wirkung zu, wobei es keine Rolle spielt, wenn das Finanzamt über einen diesbezüglichen Antrag nicht abspricht, sondern nach § 275 BAO vorgeht. - (§ 250 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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