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Verfahren: Mängelbehebungsfrist
•Einem Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist kommt keine hemmende Wirkung zu, wobei es keine Rolle spielt, wenn das Finanzamt über einen diesbezüglichen Antrag nicht abspricht, sondern nach § 275 BAO vorgeht. - (§ 250 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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