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SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite 607

Spekulation und Grundstückshandel

Spekulation und Grundstückshandel (§§ 23, 28 und 30 EStG)

(BMF) - Nach den Angaben der Eingabe (Kauf eines Wohngebäudes 1987, Verkauf Ende 1998, dazwischen Vornahme von Instandsetzungsaufwand und nicht unter § 28 Abs. 3 EStG fallendem Herstellungsaufwand) löst der Verkauf keine Steuerpflicht unter dem Titel des Spekulationsgeschäftes (§ 30 EStG) aus.

Eine nachträgliche Qualifizierung von Instandsetzungsaufwand in unter § 28 Abs. 3 EStG fallenden Herstellungsaufwand erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen. Allerdings wird eine solche ohne Zutun des Steuerpflichtigen nicht zu einer Verlängerung der Spekulationsfrist gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a auf fünfzehn Jahre führen können: Sollte nämlich (etwa im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung) der in Zehntelbeträgen geltend gemachte Instandsetzungsaufwand als unter § 28 Abs. 3 EStG fallender Herstellungsaufwand (um)qualifiziert werden, wird man dem Steuerpflichtigen, dem hinsichtlich der genannten Aufwendungen ein Antragsrecht eingeräumt ist, diese unter § 28 Abs. 3 EStG fallenden Herstellungsaufwendungen entweder (begünstigt) auf zehn bis fünfzehn Jahre oder (ohne Inanspruchnahme einer Begünstigung) auf die Restnutzungsdauer abzusetzen, die (erstmalige) Ausübung des Wahlrechtes zustehen müssen. Der Steuerp...

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