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SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite 103

Verfahren: Aussetzung

Werden Vorsteuern aufgrund von Rechnungen geltend gemacht, die den Namen des tatsächlichen Lieferanten nicht enthalten, ist eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nicht gegeben; diesbezüglich ist auch eine Umsatzsteuerberufung wenig erfolgversprechend und eine beantragte Aussetzung zu versagen. - (§ 212 a BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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