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Verfahren: Aussetzung
•Werden Vorsteuern aufgrund von Rechnungen geltend gemacht, die den Namen des tatsächlichen Lieferanten nicht enthalten, ist eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nicht gegeben; diesbezüglich ist auch eine Umsatzsteuerberufung wenig erfolgversprechend und eine beantragte Aussetzung zu versagen. - (§ 212 a BAO), (Abweisung)
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