Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite 609

Folgen eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG oder einer Realteilung nach Art. V UmgrStG bei fortgesetzter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

(BMF) - Aus gegebenem Anlaß gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zur Frage der Folgen eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG oder einer Realteilung nach Art. V UmgrStG bei fortgesetzter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

1. Liegen die Anwendungsvoraussetzungen des Art. IV und des Art. V UmgrStG für einen Buchwertzusammenschluß bzw. eine Buchwertteilung vor und ermitteln die (Rechts)Nachfolger nach der Umgründung den Gewinn weiterhin im Wege der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), kommt es nach geltender Verwaltungspraxis zu keinem doppelten Wechsel der Gewinnermittlungsart (nämlich zum Umgründungsstichtag zu einem Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu jener nach § 4 Abs. 1 leg. cit. und im ersten Wirtschaftsjahr des Nachfolgers von § 4 Abs. 1 zu § 4 Abs. 3 EStG). Das in beiden Umgründungsbereichen nach § 23 Abs. 2 bzw. § 27 Abs. 2 UmgrStG als Anwendungsvoraussetzung erforderliche Aufstellen einer Bilanz zum Umgründungsstichtag nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG hat diesfalls nur die Bedeutung eines Status, der für die Feststellung des Buchwertes des umzugründenden Vermögens und de...

Daten werden geladen...