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Folgen eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG oder einer Realteilung nach Art. V UmgrStG bei fortgesetzter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
(BMF) - Aus gegebenem Anlaß gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zur Frage der Folgen eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG oder einer Realteilung nach Art. V UmgrStG bei fortgesetzter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
1. Liegen die Anwendungsvoraussetzungen des Art. IV und des Art. V UmgrStG für einen Buchwertzusammenschluß bzw. eine Buchwertteilung vor und ermitteln die (Rechts)Nachfolger nach der Umgründung den Gewinn weiterhin im Wege der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), kommt es nach geltender Verwaltungspraxis zu keinem doppelten Wechsel der Gewinnermittlungsart (nämlich zum Umgründungsstichtag zu einem Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu jener nach § 4 Abs. 1 leg. cit. und im ersten Wirtschaftsjahr des Nachfolgers von § 4 Abs. 1 zu § 4 Abs. 3 EStG). Das in beiden Umgründungsbereichen nach § 23 Abs. 2 bzw. § 27 Abs. 2 UmgrStG als Anwendungsvoraussetzung erforderliche Aufstellen einer Bilanz zum Umgründungsstichtag nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG hat diesfalls nur die Bedeutung eines Status, der für die Feststellung des Buchwertes des umzugründenden Vermögens und de...