Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite 102

Parkgebühren Stmk.

Die Zustellung einer Strafverfügung betreffend die Übertretung des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes darf nach dem Zustellgesetz nur an einer Abgabestelle erfolgen, diese hat die Behörde von Amts wegen zu ermitteln; die Partei ist für das Fehlen einer Abgabestelle nicht darlegungs- und beweispflichtig. - (§ 6 Abs. 5 Stmk. Parkgebührengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
Daten werden geladen...