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Umwandlung der Betriebskapitalgesellschaft nach Art. II UmgrStG und Behandlung der Liegenschaft im Besitz-Einzelunternehmen
(BMF) - Das BMF bestätigt die Rechtsauffassung, wonach die Umwandlung der aus einer seinerzeitigen Betriebsaufspaltung hervorgegangenen, dem Aufspaltenden im Privatvermögen zu 100% gehörenden Betriebskapitalgesellschaft nach Art. II UmgrStG den Übergang des im (operativen) protokollierten Besitz-Einzelunternehmen gehaltenen der Betriebskapitalgesellschaft vermieteten Grundstückes auf das Nachfolgeunternehmen (notwendiges Betriebsvermögen bei einem entstehenden Einzelunternehmen des Hauptgesellschafters oder Sonderbetriebsvermögen bei einer entstehenden Arbeitsgesellschafter-GmbH & Co KG mit 100%igem Kommanditanteil des bisherigen Alleingesellschafters) zur Folge hat. Da das Besitz-Einzelunternehmen nicht untergeht, kommt es damit zu einem Transfer der Liegenschaft vom bisherigen Besitz-Einzelunternehmen in das umwandlungsgeborene Nachfolgeunternehmen und damit im Sinne der Judikatur und den Einkommensteuerrichtlinien 1984 zu einem Entnahme-Einlage-Tatbestand, der im Hinblick auf die Gewinnermittlung nach § 5 EStG auch die Besteuerung der stillen Reserven des Grund und Bodens auslöst.
Soll zur Vermeidung der Entnahmebesteuerung nach der Umwandlung ein Zusammenschluß des das Grundstück besitzenden E...