Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite 149

Rechnungswesen und Euro-Umstellung (II)

Finanzbuchhaltung - Jahresabschluß - Konzernabschluß - Management-Accounting, EDV

Univ.-Prof. Dkfm. Dr. Gerhard Seicht

V. Euro und Finanzbuchhaltung

Hinweise:

• Eingangsrechnungen können ab auch in Euro eingehen.

• Ausgangsrechnungen werden ab auch in Euro erteilt werden müssen, wenn es die Kunden wünschen.

• Ab werden Zahlungen auch in Euro (Scheck, Überweisungen) eingehen.

• Euro-Schulden können bis auch in nationaler Währung (ATS) bezahlt werden, und ATS-Schulden können ab in Euro beglichen werden (ab Euro-Buchgeld; ab auch Euro-Bargeld).

Den Banken ist folgende Rolle aufgetragen:

• Ab werden sie Kundenkonten - falls vom Kunden gewünscht - in Euro führen.

• Sie müssen in der Lage sein, ab den Zahlungsverkehr (Eingänge, Ausgänge) ihrer Kunden sowohl in ATS als auch in Euro abzuwickeln.

• Ab können auch Auslandsüberweisungen (Eingänge, Ausgänge) in Euro durchgeführt werden.

• Die Auftragsdenomination wird bis zum Empfänger bzw. Empfängerinstitut transportiert; die Verbuchung am Empfängerkonto erfolgt entsprechend seiner Denomination.

• Für die Umrechnung (von nationaler Währung in Euro und umgekehrt) dürfen Banken keine Gebühren verlangen.

• Die Ursprungsdenomination und der Ursprungsbetrag werden nachrichtlich im Text des Kontos (Buchungszeile) vermerkt stehen.

• Am ( ist Bank-Schließtag) werden al...

Daten werden geladen...