Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abwassergebühr: Bemessung
•Die Abwassergebühr ist nach der Menge des abgegebenen Abwassers zu bemessen und mit einem Betrag je Kubikmeter festzusetzen, wobei jedoch auf Fälle Rücksicht zu nehmen ist, in denen die in die öffentlichen Kanäle abgeleiteten Abwassermengen geringer sind als die der öffentlichen Wasserversorgung oder einer Eigenwasserversorgung entnommenen Wassermengen. - (§ 12 Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz 1978, LGBl. Nr. 2), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()