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SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite 102

Rechtsanwaltskanzlei: Privatanteil

Bei der Anmietung einer Wohnung zur Lagerung von Akten einer Rechtsanwaltskanzlei sowie zur Nutzung als Toilette und Waschraum durch die Kanzleikräfte, ist für die nicht betrieblich genutzten Anteile ein entsprechender Privatanteil auszuscheiden.- (§ 4 EStG 1988)

„Die Absicht, ein Wirtschaftsgut betrieblich zu nutzen, stellt einen inneren Vorgang (Willensentschluß) dar, der erst dann zu einer steuerlich erheblichen Tatsache wird, wenn er durch seine Manifestation in die Außenwelt tritt. Es genügt daher nicht, daß die Absicht besteht, ein Wirtschaftsgut betrieblich zu nutzen ... Vielmehr muß diese Absicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu einer tatsächlichen betrieblichen Nutzung eines Wirtschaftsgutes führen. Der Beschwerdeführer hat die Absicht, die Wohnung zur Gänze betrieblich zu nutzen, innerhalb eines Zeitraumes von rund 15 Jahren nicht verwirklicht." (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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