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Umwandlung bei Beteiligung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
•Umwandlung bei Beteiligung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (Art. II UmgrStG)
(BMF) - Voraussetzung der Anwendung des Art. II des UmgrStG ist nach § 7 Abs. 1 unter anderem, „daß die Möglichkeit der Besteuerung der stillen Reserven beim Rechtsnachfolger nicht eingeschränkt wird ...". Wird eine Kapitalgesellschaft, an der eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft beteiligt ist, umgewandelt, tritt aber eine solche Entsteuerung von stillen Reserven ein, wenn man von der Voraussetzung ausgeht, daß die gegenständliche Beteiligung im Finanzierungsbereich i. S. d. § 6 b Abs. 1 Z 6 KStG der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft gehalten wird. § 5 Z 14 des KStG befreit den auf den Finanzierungsbereich der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft entfallenden Teil des Einkommens dieser Gesellschaft, wobei im Anlaufzeitraum sogar eine vollständige Befreiung gegeben ist. Von der Befreiung sind sowohl die laufenden Erträge (Dividenden, Zinsen) als auch die Substanzgewinne umfaßt.
Im gegenständlichen Fall bedeutet dies, daß zwar hinsichtlich der Besteuerungssituation der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft insoweit keine Änderung eintritt, als dieser nach der Umwandlung die Gewinne der aus der Umwandlung entstehenden Mitunternehmerschaft...