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SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite R 103

Verträge zwischen Angehörigen

Bei Verträgen zwischen Angehörigen müssen eindeutige und objektiv tragfähige Vereinbarungen vorliegen, um eine klare Abgrenzung zwischen der steuerlich beachtlichen Sphäre der Einkommenserzielung und der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung vornehmen zu können. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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