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SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite S 618

Umsatzsteuer von der Grunderwerbsteuer?

Finalität contra Kausalität

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Optiert ein Unternehmer bei Grundstücksveräußerungen zur Umsatzsteuerpflicht (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. a i. V. m. § 6 Abs. 2 UStG 1994 i. d. F. BGBl. I Nr. 79/1998, kundgemacht am ), so stellt sich die Frage, ob die anfallende Grunderwerbsteuer in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer fällt.

1. Die herrschende Auffassung in Deutschland

Nach der Rechtsprechung ist die Hälfte der Grunderwerbsteuer in die Bemessung der Umsatzsteuer einzubeziehen, wenn der Erwerber nach der Parteienvereinbarung die Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat.) Dem haben sich das Bundesministerium für Finanzen) und das deutsche Schrifttum) angeschlossen. Um eine wechselseitige Aufschaukelung (Kaskadeneffekt)) von GrESt und USt zu vermeiden, ist „die Hälfte der Grunderwerbsteuer zur Bemessung der Umsatzsteuer nur insoweit heranzuziehen, als sie in ihrer Höhe noch nicht durch die Umsatzsteuer beeinflußt ist".)

Die Rechtsprechung begründet ihre Auffassung im wesentlichen mit folgender Überlegung: Erwerber und Veräußerer schulden die GrESt als Gesamtschuldner. Vereinbaren die Parteien nichts hinsichtlich der GrESt und bezahlt eine der Parteien die GrESt allein, so hat diese gegen die andere einen zivilrech...

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