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SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite 606

Verluste bei Wertpapierspekulation

Verlustausgleichsverbot des § 30 Abs. 4 EStG verfassungskonform

Verluste aus Spekulationsgeschäften (mit Wertpapieren) können grundsätzlich nur mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften ausgeglichen werden; ein Ausgleich mit anderen positiven Einkünften ist nicht möglich. Daraus ergibt sich zwar eine Ungleichbehandlung, diese Ungleichbehandlung erscheint aber – auch nach Doralt, EStG, 3. Aufl., § 30 Tz. 141 – sachlich gerechtfertigt, weil andernfalls Wertverluste, die innerhalb der Spekulationsfrist auftreten, im Privatvermögen schlechthin realisiert und damit steuerlich generell verwertet werden könnten. Bezogen auf das Kalenderjahr und damit die jeweilige Besteuerungsperiode (§ 2 Abs. 1 EStG) sind daher auch Gewinne aus Spekulationsgeschäften insoweit nicht steuerpflichtig, als ihnen Verluste aus Spekulationsgeschäften gegenüberstehen. Nach § 30 Abs. 4 letzter Satz EStG ist nur ein darüber hinausgehender Ausgleich an Verlusten ausgeschlossen.

§ 30 EStG erfaßt als Besteuerungsgegenstand nur den einzelnen Veräußerungsvorgang bzw. die Summe der einzelnen Geschäfte eines Kalenderjahres. Er setzt keine nachhaltige Tätigkeit voraus. Grund der Besteuerung ist die durch den Gewinn aus solchen Geschäften bewirkte - und nicht durch ...

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