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Anlaufverluste gemäß § 18 Abs. 7 EStG 1988
•Anlaufverluste gemäß § 18 Abs. 7 EStG 1988
(BMF) - Verluste, die in den ersten drei Veranlagungsjahren ab Eröffnung eines Betriebes entstehen (Anlaufverluste), sind auch bei einem Steuerpflichtigen, der den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, vortragsfähig (§ 18 Abs. 7 EStG 1988).
Bei dieser Bestimmung geht es „um die Einräumung des Verlustvortrages für typische Verlustsituationen, im speziellen um die Einräumung des Verlustvortrages in der typischen Verlustsituation des Beginnes einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit. Dies spreche dafür, den Verlustvortrag des § 18 Abs. 7 analog all jenen Steuerpflichtigen einzuräumen, bei denen ein Beginn einer betrieblichen Betätigung im Sinne der Liebhaberei-VO anzunehmen sei" (VwGH-Erk. , 93/14/0156-0158).
Der Beginn einer betrieblichen Betätigung ist die Eröffnung eines noch nicht existierenden Betriebes (Pkt 9.2 DE zur Liebhaberei-VO AÖFV Nr. 197/1990). Danach wird der Beginn des Zeitraumes der vortragsfähigen Anlaufverluste mit dem Beginn einer Betätigung, aus der betriebliche Einkünfte erzielt werden, gleichzusetzen sein. Diese Phase umfaßt auch Aufwendungen aus Vorbereitungshandlungen.
Wird z. B. nach Erwerb eines Areals im Februar 1993 und anschließender Betriebsbereitmachung bis November 1...