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SWK 18, 20. Juni 1997, Seite R 59

GrESt: Bemessung

Wenn eine Wohnbaugesellschaft ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen erwirbt, gehört zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auch die Summe der von der Verkäuferin übertragenen Verbindlichkeiten gegenüber den Mietern der Eigentumswohnungen - (§ 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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