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Gesellschaftssteuer: Kapitalzuführung
• Die von der Alleingesellschafterin der Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft („Großmutter") an die Kapitalgesellschaft geleistete Kapitalzuführung unterliegt der Gesellschaftsteuer - (§ 2 Abs. 3 lit. b KVG), (Abweisung)
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