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SWK 18, 20. Juni 1997, Seite 58

Stilmöbel: Afa?

Von einem antiquarischen Stilmöbel kann keine AfA verrechnet werden - (§ 7 EStG 1988)

„Zwar unterliegen auch Antiquitäten grundsätzlich einer technischen (physikalischen) Abnutzung, diese vollzieht sich aber in der Regel, zumal bei Nutzung einer Antiquität als Bücherwand, unter Bedachtnahme auf ihren historischen Wert und der damit verbundenen praktisch unbegrenzten Bereitschaft zur werterhaltenden Pflege in so großen Zeiträumen und ist dementsprechend im jeweiligen Veranlagungszeitraum so geringfügig, daß sie steuerlich vernachlässigt werden kann." (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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