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SWK 18, 20. Juni 1997, Seite 80

Steuererklärungen 1996: Endbesteuerungsfähige Kapitalanlagen

Rat Dr. Wolfgang Berger, Leiter der Veranlagungsabteilung des Finanzamtes St. Pölten, schreibt uns zum SWK-Heft 5/6/1997:

„Zunächst möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß die von Ihnen veröffentlichten Erläuterungen zu den jährlichen Steuererklärungen nicht nur bei den beratenden Berufen, sondern auch bei den Finanzämtern großen Anklang finden und ein sehr praktischer Behelf sind.

Umso wichtiger erscheint es mir daher, darauf hinzuweisen, daß die Erläuterungen in einem Punkt eine unrichtige Anleitung enthalten, die aufgrund der allgemeinen Akzeptanz der Unterlage bereits mehrfach zu unrichtigen Bescheiden geführt hat, die entsprechend berichtigt werden mußten.

Konkret geht es dabei um die Anleitung, daß man endbesteuerungsfähige Kapitalanlagen (Dividenden usw.), die unter KZ 369 zur Erlangung des Halbsatzes eingetragen werden können, zusätzlich unter KZ 423 eintragen soll (vgl. S 139), obwohl im Formular E 1 bei dieser KZ ausdrücklich ein Hinweis vorhanden ist, daß Einkünfte gemäß KZ 369 dort nicht eingetragen werden dürfen.

Die EDVA begünstigt dabei zusätzlich Einkünfte aus den KZ 310, 320 oder 330 mit dem halben Steuersatz. In Ihrem Beispiel nach S 156 führt dies bei angenommenen Ein...

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