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SWK 18, 20. Juni 1997, Seite 18

Einkommensteuer - Keine stille Beteiligung bei Garantie

Keine stille Beteiligung bei Garantie (§ 23 EStG)

Wird bei einer stillen Gesellschaft im ersten Jahr ein Verlust gewährt, eine Abschichtung von 100% der Einlage garantiert und eine jährliche Entnahme von 3% der Einlage ermöglicht, dann kann von einer Mitunternehmerschaft mangels Vorliegens eines Unternehmerrisikos nicht ausgegangen werden (RME 25 in ÖStZ 1997, 247).

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