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Umsatzsteuer - Autobahngebühr und Umsatzsteuer
Autobahngebühr und Umsatzsteuer (§ 2 UStG)
Dieter Fröhlich erläutert, daß die Autobahngebühr nicht der Umsatzsteuer unterliegen dürfte, da die Einhebung im Hoheitsbereich erfolgt und durch die Tätigkeit einer Betriebsgesellschaft die Gestattung der Benützung der Autobahnen zu keiner privatwirtschaftlichen Tätigkeit führt (ÖStZ 1997, 213 f. mit Replik von Michael Scheiner, der die USt-Pflicht verteidigt).