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Sonderabgabe von Banken
• Bei Bemessung der Sonderabgabe von Banken sind als Fremdwährungsforderungen auch Wechsel und Wertpapiere in fremder Währung zu berücksichtigen - (§ 3 Abs. 2 Z 4 Banken-Sonderabgabegesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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