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Einkommensteuer - Auswechslung einer Bezirkshandlung
Auswechslung einer Bezirkshandlung (§ 24 EStG)
Überträgt ein Bezirkshändler, der Produkte über Beraterinnen im sog. Heimvorführungssystem verkauft, die Rechte aus seinen Verträgen an einen Dritten und erwirbt er gleichzeitig die Rechte eines anderen Bezirkshändlers, um in Fortführung seines bisherigen Vertrages die Produkte an einem anderen Ort zu vertreiben, dann liegt weder eine Betriebsveräußerung noch eine Betriebsaufgabe vor (BFH XI R 71/95 in BB 1997, 819).