Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 1996, Seite R 70

Anonymverfügung: Strafe

Wird eine durchAnonymverfügung verhängte Strafe wegen Übertretung des Kurzparkzonengesetzes nicht binnen vier Wochen bezahlt, so ist das ordentliche Verfahren einzuleiten - (§ 49 a VStG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...