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SWK 9, 20. März 1994, Seite 033
Gehsteigabgabe Innsbruck
•Das Innsbrucker
Gehsteigabgabengesetzwurde durch die Einführung der Tiroler Bauordnung mit nicht außer Kraft gesetzt — (§ 57 Abs. 2 Tiroler Bauordnung), (Abweisung)
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