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SWK 9, 20. März 1994, Seite R 33

Umsatzsteuerausweis in Rechnung

•Jemand, der Rechnungen mit

Umsatzsteuerausweisausstellt, ist auch verpflichtet, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen — (§ 11 Abs. 14 UStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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