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SWK 9, 20. März 1994, Seite 032

Kurtaxe OÖ

•Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang braucht für die im Institut nächtigenden Kurs- und Seminarteilnehmer keine

Kurtaxezu zahlen — (§ 4 OÖ KurtaxenG), (Aufhebung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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