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SWK 9, 20. März 1994, Seite 029

Gerichtlicher Vergleich: Pönale

•Wenn in einem gerichtlichen Vergleich ein

Pönaleohne zeitliche Begrenzung vereinbart wird, ist in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalgebühr das Zehnfache des Jahresbetrages des Pönales einzubeziehen — (§ 58 Abs. 1 JN), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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