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SWK 9, 20. März 1994, Seite R 32
Kanalisationsbeitrag Stmk.
•Bei der Berechnung des
Kanalisationsbeitragesin der Steiermark kann auch ein unter dem Erdgeschoß gelegener, durch eine Treppe erreichbarer und begehbarer Raum als Geschoß angesehen werden — (§ 4 Abs. 1 Stmk. KAbgG), (Abweisung)
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