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SWK 9, 20. März 1994, Seite 241

Einkommensteuerliche Behandlung des fusionsvorbereitenden Anteilserwerbes im Sinne des StruktVG und des UmgrStG

im Sinne des StruktVG und des UmgrStG

(BMF) — Vorbereitende Anteilserwerbe vor Verschmelzung haben nichts mit dem Umgründungsvorgang selbst zu tun. Art. I StruktVG enthielt keine ausdrückliche Norm über die steuerliche Behandlung der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft. § 5 UmgrStG enthält eine der Interpretation zu Art. I StruktVG folgende Regelung, nach der der verschmelzungsbedingte Anteilstausch nicht unter den Tauschgrundsatz des EStG fällt. Sowohl das StruktVG als auch das UmgrStG bezogen sich diesbezüglich aber ausschließlich auf jene Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft, die an der Verschmelzung teilnahmen bzw. teilnehmen. Eine unter die beiden Abgabengesetze fallende Verschmelzung wurde und wird durch Gesellschafterwechsel bei der übertragenden oder der übernehmenden Gesellschaft bis zum Abschluß des Verschmelzungsvertrages nicht beeinträchtigt. Gesellschafter der übertragenden oder übernehmenden Gesellschaft, die ihre Anteile vor dem Verschmelzungsvertrag ganz oder teilweise veräußern, waren und sind auch nach dem UmgrStG nach den allgemeinen Vorschriften des EStG oder KStG zu behandeln, d. h. sie fallen mit Überschüssen entweder unter die Gewinnbesteuerung oder die Besteuerung nach den §§ 30 und 31 ...

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