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SWK 9, 20. März 1994, Seite 033

Einhebung: Unbilligkeit

•Die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung sagt noch nichts darüber aus, daß eine

Unbilligkeitder Einhebung nach Lage des Falles nicht gegeben sein könnte — (§ 183 Abs. 1 Wr. AO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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