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VfGH: Spekulation: Grundstücksverkauf
•Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verlängerung der
Spekulationsfristbei Grundstücksverkäufen — (§ 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988)
Der Vorschrift kommt keine rückwirkende Kraft zu, weil sie nicht an früher verwirklichte Tatbestände steuerliche Folgen knüpft und dadurch die Rechtsposition der Steuerpflichtigen mit Wirkung für die Vergangenheit verschlechtert. Der maßgebliche Besteuerungstatbestand besteht nicht im Ankauf des Grundstückes, vielmehr ist der steuerpflichtige Tatbestand im Verkauf des Grundstückes zu erblicken. (Abweisung)
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