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SWK 9, 20. März 1994, Seite R 33

Einhebung: Aussetzung

•Der Abgabepflichtige kann, obwohl seine Berufung gegen einen Haftungsbescheid mittlerweile abgewiesen wurde, dennoch durch die Verweigerung der

Aussetzungder Einhebung in seinen Rechten verletzt worden sein — (§ 160 a Wr. AO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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