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SWK 9, 20. März 1994, Seite 033

Kanalisationsbeitrag Graz

•Wenn in Graz für eine Liegenschaft schon einmal eine Einschlauchgebühr gezahlt wurde, ist anläßlich der Betriebsbewilligung für ein Bauvorhaben nicht neuerlich ein

Kanalisationsbeitragzu entrichten — (§ 2 Abs. 1 Grazer Kanalabgabenordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 140—142)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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