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SWK 9, 20. März 1994, Seite R 33
Kanalisationsbeitrag Graz
•Wenn in Graz für eine Liegenschaft schon einmal eine Einschlauchgebühr gezahlt wurde, ist anläßlich der Betriebsbewilligung für ein Bauvorhaben nicht neuerlich ein
Kanalisationsbeitragzu entrichten — (§ 2 Abs. 1 Grazer Kanalabgabenordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 140—142)