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SWK 9, 20. März 1994, Seite 240

Die Mitteilung des Abgabenanspruches gemäß § 248 BAO

Die Mitteilung des Abgabenanspruches

Dr. Wolfgang Bichler

gemäß § 248 BAO

Verfahrensleitende Verfügung, gegen die ein abgesondertes

Rechtsmittel nicht zulässig ist

VON DR. WOLFGANG BICHLER

§ 248 BAO räumt dem Haftungspflichtigen das Recht ein, innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch zu berufen. Dabei hat der Haftungspflichtige die Möglichkeit, die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches zu beantragen. Dieser Antrag hemmt die Berufungsfrist (vgl. dazu Stoll, Bundesabgabenordnung, Handbuch, S. 613).

Sachverhalt Ein Geschäftsführer einer GmbH wird zur Haftung uneinbringlicher Abgaben einer im Konkurs befindlichen GmbH herangezogen. Der Haftungsbetrag setzt sich aus Umsatzsteuer (Nachforderung aus einer Betriebsprüfung — die dazugehörigen Bescheide wurden noch der GmbH zugestellt, der Geschäftsführer hat an der Schlußbesprechung teilgenommen) und lohnabhängigen Abgaben (Nachforderung aus einer Lohnsteuerprüfung — die dazugehörigen Bescheide wurden dem Masseverwalter zugestellt; der Geschäftsführer hatte mit der Lohnsteuerprüfung nichts mehr zu tun, sondern nur der Masseverwalter) zusammen. Der Haftungspflichtige beantragt die Mit...

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