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SWK 9, 20. März 1994, Seite 029

Gebäude: Investitionsfreibetrag

•Bei einem Gebäude, das zu 81% betrieblichen Zwecken und zu 19% privaten Zwecken dient, kann der

Investitionsfreibetragvon Um- und Ausbauten nur für 81% der Kosten beansprucht werden — (§ 10 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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