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VfGH: § 71 Abs. 2 Bewertungsgesetz
•Prüfungdes ersten Satzes des § 71 Abs. 2 BewG — (BGBl. 148/1955 i. d. F. BGBl. 172/1971)
Die geprüfte Bestimmung schließt aus, daß wesentliche Wertveränderungen berücksichtigt werden können. Die Verwaltungsvereinfachung reicht zur sachlichen Rechtfertigung nicht aus, weil bei wesentlichen Wertänderungen bei Wertpapieren und Kapitalgesellschaftsanteilen die persönliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Kriterium der Vermögensbesteuerung verlassen wird. (Prüfungsbeschluß)
(, B 1533/92, B 1534/92)