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Doppelte Haushaltsführung
•Eine
doppelte Haushaltsführungkann steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch der Arbeitsort ist, wegverlegt hat — (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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