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SWK 9, 20. März 1994, Seite R 29
GmbH-Geschäftsführer: Haftung
•Der
Geschäftsführereiner GmbH haftet für Umsatzsteuer, Alkoholabgabe, Lohnsteuer und lohnabhängige Abgaben der GmbH, wenn er nicht für die Bezahlung der Steuern sorgt — (§ 9 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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