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Verdeckte Gewinnausschüttungen und Eigenverbrauch
Verdeckte Gewinnausschüttungen und Eigenverbrauch
Umsatzsteuerliche Schlechterstellung von Körperschaften ohne Grundlagen
VON MAG. HELMUT SCHUCHTER
Nach der momentanen Verwaltungspraxis werden Leistungen einer Körperschaft (Betrieb gewerblicher Art) an ihre Gesellschafter (Trägerkörperschaft) dann als verdeckte Gewinnausschüttungen der Umsatzbesteuerung unterworfen, wenn die Leistungen gegen ein unangemessen niedriges Entgelt erfolgen. Scheiner, ÖStZ 1993, 358 f., vertritt die Auffassung, daß diese Vorgangsweise im UStG 1972 insoweit keine Deckung findet, als keine nichtabzugsfähigen Aufwendungen damit in Zusammenhang stehen. Die nachstehenden Ausführungen wollen diesen Gedanken näher erläutern und in weiterer Folge die ausgesprochenen differenzierte umsatzsteuerliche Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen darstellen.
Leistungen oder Eigenverbrauch
Nach den allgemeinen Grundsätzen der Steuerbarkeit von Leistungen ist die Aufteilung eines einheitlich wirtschaftlichen Vorganges nicht zulässig. Das bedeutet, daß etwa der Verkauf von Gegenständen an nahe Angehörige des Unternehmers zu verbilligten Preisen entweder als Lieferung oder als Eigenverbrauch zu beurteilen ist.
• Beispiel
Ein Gegenstand im Wert von 100 wird um 80 an nahe Verwandte abge...