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SWK 28, 1. Oktober 1994, Seite A 611

Zusammenschluß zu einer EEG innerhalb und außerhalb des Art. IV UmgrStG und Behandlung der Gründungskosten

Zusammenschluß zu einer EEG innerhalb und außerhalb des Art. IV UmgrStG und Behandlung der Gründungskosten (Art. IV UmgrStG und § 11 Abs. 1 Z 1 KStG)

(BMF) — 1. Die Einlage von Realbesitz einer Kapitalgesellschaft in eine grundstückverwaltende und damit nicht Mitunternehmereigenschaft erlangende Erwerbsgesellschaft kann begrifflich nicht unter Art. IV UmgrStG fallen. Es liegt somit ein tauschartiger Vorgang vor, bei dem das hingegebene Vermögen gegen Erwerb eines Anteiles an der EEG nach § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 zum Aufdecken stiller Reserven im hingegebenen Realbesitz führt.

Die im Zusammenhang mit diesem Vorgang anfallenden Aufwendungen fallen nicht unter § 11 Abs. 1 Z 1 KStG 1988, da die genannte Norm einerseits auf Einlagen und Beiträge im Sinne des § 8 Abs. 1 abstellt, d. h. auf Anteile bzw. Beteiligungen an Körperschaften Bezug nimmt und andererseits auf vermögensverwaltende Gemeinschaften nicht anzuwenden ist. Bei der EEG ist daher zu prüfen, ob die sie treffenden Gründungskosten zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 oder zu aktivierungspflichtigen Kosten zählen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Grunderwerbsteuer nach allgemeinem Einkommensteuerrecht zu den Anschaffungskosten des Grundstücks zählt.

2. Sollte die zu gründende EEG von vornh...

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